Gewässerschaden
Eine Gewässerschadenhaftpflicht sollte für Besitzer eines oder mehrerer Öltanks eine Pflicht sein. Das Gesetz sieht vor, daß der Öltankbesitzer für alle Schäden des Öltanks, unabhängig vom Verschulden, haftet. Die Gewässerschadenhaftpflicht sorgt für Sicherheit, denn Kosten für das Abbaggern und Entsorgen des verseuchten Erdreichs oder die Anlage vom Sperr- und Beobachtungsbrunnen erreichen ohne Mühe sechsstellige Höhen. Die Unterschiede im Beitrag bei der Gewässerschadenhaftpflicht können sehr gross sein, deshalb sollte ein Vergleich der Gewässerschadenhaftpflicht gemacht werden, um die richtige Gewässerschadenhaftpflicht zu finden.
