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Wohngebäudeversicherung Kündigung

Es gibt viele Gründe, warum man seine Wohngebäudeversicherung kündigen möchte. So hat man vielleicht eine günstige Wohngebäudeversicherung gefunden, die auch noch mit mehr Leistungen aufwartet oder man hat sein Haus verkauft oder man will seine Wohngebäudeversicherung nach einem regulierten Schaden kündigen. Die Kündigungsfristen bei der regulären Kündigung sind wie bei jeder anderen Sachversicherung. Jahresverträge können mit einer Frist von 3 Monaten bis zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Wenn die Wohngebäudeversicherung nicht innerhalb dieser Frist gekündigt wurde, verlängert sich die Wohngebäudeversicherung wieder um ein weiteres Jahr. Bei einem Schadensfall ist die Kündigungsfrist anders. Der Versicherungsnehmer und die Versicherung haben beide nach einem Schadensfall ein außerordentliches Recht zur Kündigung. Diese Frist läuft einen Monat lang, nachdem die Versicherung den Schaden ersetzt hat. Hier kann man mit sofortiger Wirkung kündigen. Bei einem Hausverkauf geht die Wohngebäudeversicherung auf den neuen Besitzer über. Die Versicherung kann aber ein Monat nach dem Eintrag im Grundbuch von dem neuen Besitzer gekündigt werden und zwar mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres. Erbt man ein Haus, hat man nach dem Eintrag in das Grundbuch ein außerordentliches einmonatiges Recht zur Kündigung. Wie man sieht, gibt es mehrere Umstände, die zu einer Kündigung der Wohngebäudeversicherung führen können. Man sollte die Fristen dieser Kündigungsmöglichkeiten im Hinterkopf behalten.